Schlaugk Immobilien GmbH

Hausverwaltung

Mietverwaltung

Schlaugk Immobilien GmbH

Hausverwaltung

Mietverwaltung

Mietverwaltung

Wir verwalten das Objekt nach Ihren Wünschen.

  • ^Sie geben die Linie vor, wir beraten und realisieren.
  • ^Wir binden Sie in das laufende Geschäft so weit ein, wie Sie es wünschen.
  • ^Wollen Sie laufend informiert werden, tun wir das.
  • ^Wollen Sie mit Ihrem Objekt gar nichts zu tun haben, regeln wir alles für Sie.
  • ^Sie bekommen in diesem Fall monatlich, vierteljährlich oder am Ende des Jahres eine Überweisung und die Objektabrechnung.

Kaufmännisches

Gebäudemanagement

Mieter- und Objektkorrespondenz

  • ^Mieterhöhung (gesetzl., Staffel, Index, Modernisierung)
  • ^Abwehr unberechtigter Mieterforderungen (Mieterminderung etc.)
  • ^Kündigung (fristlos, fristgerecht)

Buchhaltung

  • ^Laufende Überwachung des fristgerechten Geldeingangs bezüglich Miet- und Kautionskonten und sonstiger Forderungen
  • ^zügige Mahnung und Beitreibung von Außenständen im außergerichtl. Mahnverfahren
  • ^Prüfung aller und Zahlung berechtigter objektbezogener Rechnungen
  • ^Geordnetes Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben
  • ^Erstellen der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung für die Mieter
  • ^Erstellen von Monats- und Jahres(objekt)abrechnungen für den Eigentümer

Objektbewirtschaftung, Neuvermietung

  • ^Mietersuche
  • ^Finanzcheck
  • ^Kaution
  • ^Mietvertrag

Objektverträge

  • ^Hausmeister
  • ^Versicherungen
  • ^Wartungsdienste

Technisches

Gebäudemanagement

Regelmäßige Objektbegehung zur Überwachung des technischen Zustands Auswählen, Einarbeiten sowie Überwachen des Hausmeisters Organisation von Instandhaltung und -setzung (Ziel: modernisierende Instandhaltung)

  • ^Erfassung und Analyse von Schäden
  • ^Erarbeitung von Instandhaltungs-/Sanierungskonzepten; Beratung des Eigentümers
  • ^Ausschreibung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • ^Prüfung von Angeboten
  • ^Vergabe von Aufträgen in Absprache mit dem Eigentümer
  • ^Bauüberwachung
  • ^Rechnungsprüfung
  • ^Geltendmachung von Mängelansprüchen